Energieberatung für Gebäude

Ist die Sanierung eines Gebäudes geplant, müssen nicht nur verschlissene Bauteile restauriert oder erneuert werden; auch die energetischen Eigenschaften sind zu berücksichtigen. Die Energieeinsparverordnung EnEV gilt hier als wichtigste Grundlage. Wir beraten und betreuen bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäude sowie von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz

 

» Referenzen zur Energieberatung

 

Wohngebäude: Vor-Ort-Beratung

  • Zunächst wird das Gebäude besichtigt sowie bautechnisch und energetisch beurteilt
  • Nach dem Erstellen eines Sanierungskonzepts folgt die Kostenermittlung
  • Erneuerbaren Energien und natürliche Baustoffe werden berücksichtigt
  • Bei Anträgen zu öffentlichen Fördermitteln und Krediten erhalten Sie Unterstützung
  • Ein Beratungsbericht (ca. 30 Seiten) wird erstellt, mit folgendem Inhalt:
    • Bautechnische und wärmetechnische Einstufung von Gebäuden
    • Vorschläge zur Energieeinsparung in Form eines Maßnahmenpakets
    • Energetischer Vergleich der einzelnen Sanierungsmaßnahmen
    • Kostenermittlung sowie Amortisationsberechnung für das Maßnahmepaket

 

Nichtwohngebäude: Energieeffizienzberatung

  • wie Vor-Ort-Beratung, jedoch als Initialberatung
    • Darstellung Bauzustand, energetische Schwachstellen, Verbrauchsanalyse
    • Vorschläge zu Energieeffizienz-Maßnahmen, Einsparpotential
  • wie Initialberatung, jedoch als Detailberatung
    • wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen
    • Information zu und Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln
    • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung zur Umsetzung

 

Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz

  • Es erfolgt eine Vor-Ort-Beratung, jedoch nach denkmalschutzrechtlichen Auflagen
  • Ziel der Maßnahme ist der Erhalt des Baudenkmals bei einer Energiekostenhalbierung
  • Denkmalpflegerische Belange werden in Abstimmung mit Denkmalbehörde berücksichtigt
  • Die energetische Sanierung wird bautechnisch und qualitätssichernd begleitet

 

Qualifizierte Baubegleitung

  • Antragsstellung zur Bezuschussung, z.B.: KfW-Programm 431
  • Prüfen der eingebauten Baustoffe auf Übereinstimmung mit Berechnungen und Vorschriften
  • Verwendungsnachweis (online) nach der Sanierung

 

Energieausweis (seit 01.05.2014 mit Registriernummer des DIBt)

  • Beim Ortstermin werden Bauzustand sowie der Teile der Gebäudehülle aufgenommen
  • Technische Daten werden eingegeben, Energiebedarf und Wärmeverlust berechnet
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis wird mit DIBt-Registriernummer erstellt

 

Bautechnische Untersuchungen

  • Bauphysikalische Beurteilung von Bauteilen der Gebäudehülle, wie Fassaden, Dächer, Fenster, Türen sowie spezielle Wärmebrücken (Thermografien mit Wärmebildkamera FLIR E95)
  • Luftdichtigkeitsprüfungen (Bloower-Door) in Zusammenarbeit mit Fachfirmen

Qualifikationen:
BAFA-Energieberater für Wohngebäude (IMT), Mai 2006
Energieberater für Nichtwohngebäude (SBAB), Dezember 2007
Energieberater für Baudenkmale (EIPOS/WTA), Juni 2014


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