Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Mit der Baugenehmigung ist der Bauherr verpflichtet einen SiGe-Koordinator einzusetzen, auch dann, wenn im Bescheid davon nichts geschrieben ist.
Grundlage hierfür ist die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998.
Wir bieten die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators während der Planungs- und während der Ausführungsphase an:

 

» Referenzen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

 

Mitwirken bei der Eingabe- und Ausführungsplanung

  • Einbringen von Sicherheitsaspekten in der Planungsphase
  • Einreichen der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde
  • Anbringen der Vorankündigung an einem exponierten Platz der Baustelle

 

Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes

  • Erstellen des SiGe-Planes vor Baubeginn
  • Übergeben des SiGe-Planes an alle aktiv am Bau Beteiligten
  • Aktualisieren des SiGe-Planes während der Bauausführung

 

Kontolle während der Ausführungsphase

  • Bauüberwachung hinsichtlich der Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
  • Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Planes und der Baustellenverordnung
  • Protokollierung der Feststellungen bei der Baustellenbegehung

 

Erarbeitung der Unterlage

  • Erstellen eines Handouts, die sogenannte "Unterlage" für Eigentümer und Verwalter
  • unter Berücksichtigung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes bei späteren Arbeiten,
  • beispielsweise für Wartungs- Reparatur-, Reinigungsarbeiten

Qualifikation: Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Bau-Atelier), Januar 2001


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