Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Mit der Baugenehmigung ist der Bauherr verpflichtet einen SiGe-Koordinator einzusetzen, auch dann, wenn im Bescheid davon nichts geschrieben ist.
Grundlage hierfür ist die Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10.06.1998.
Wir bieten die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators während der Planungs- und während der Ausführungsphase an:
» Referenzen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Mitwirken bei der Eingabe- und Ausführungsplanung
- Einbringen von Sicherheitsaspekten in der Planungsphase
- Einreichen der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde
- Anbringen der Vorankündigung an einem exponierten Platz der Baustelle
Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Erstellen des SiGe-Planes vor Baubeginn
- Übergeben des SiGe-Planes an alle aktiv am Bau Beteiligten
- Aktualisieren des SiGe-Planes während der Bauausführung
Kontolle während der Ausführungsphase
- Bauüberwachung hinsichtlich der Belange des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
- Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Planes und der Baustellenverordnung
- Protokollierung der Feststellungen bei der Baustellenbegehung
Erarbeitung der Unterlage
- Erstellen eines Handouts, die sogenannte "Unterlage" für Eigentümer und Verwalter
- unter Berücksichtigung des Sicherheit- und Gesundheitsschutzes bei späteren Arbeiten,
- beispielsweise für Wartungs- Reparatur-, Reinigungsarbeiten
Qualifikation: Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Bau-Atelier), Januar 2001
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