Energieberatung für Gebäude
Ist die Sanierung eines Gebäudes geplant, müssen nicht nur verschlissene Bauteile restauriert oder erneuert werden; auch die energetischen Eigenschaften sind zu berücksichtigen. Die Energieeinsparverordnung EnEV gilt hier als wichtigste Grundlage. Wir beraten und betreuen bei der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäude sowie von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz
» Referenzen zur Energieberatung
Wohngebäude: Vor-Ort-Beratung
- Zunächst wird das Gebäude besichtigt sowie bautechnisch und energetisch beurteilt
- Nach dem Erstellen eines Sanierungskonzepts folgt die Kostenermittlung
- Erneuerbaren Energien und natürliche Baustoffe werden berücksichtigt
- Bei Anträgen zu öffentlichen Fördermitteln und Krediten erhalten Sie Unterstützung
- Ein Beratungsbericht (ca. 30 Seiten) wird erstellt, mit folgendem Inhalt:
- Bautechnische und wärmetechnische Einstufung von Gebäuden
- Vorschläge zur Energieeinsparung in Form eines Maßnahmenpakets
- Energetischer Vergleich der einzelnen Sanierungsmaßnahmen
- Kostenermittlung sowie Amortisationsberechnung für das Maßnahmepaket
Nichtwohngebäude: Energieeffizienzberatung
- wie Vor-Ort-Beratung, jedoch als Initialberatung
- Darstellung Bauzustand, energetische Schwachstellen, Verbrauchsanalyse
- Vorschläge zu Energieeffizienz-Maßnahmen, Einsparpotential
- wie Initialberatung, jedoch als Detailberatung
- wirtschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Information zu und Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln
- Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung zur Umsetzung
Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz
- Es erfolgt eine Vor-Ort-Beratung, jedoch nach denkmalschutzrechtlichen Auflagen
- Ziel der Maßnahme ist der Erhalt des Baudenkmals bei einer Energiekostenhalbierung
- Denkmalpflegerische Belange werden in Abstimmung mit Denkmalbehörde berücksichtigt
- Die energetische Sanierung wird bautechnisch und qualitätssichernd begleitet
Qualifizierte Baubegleitung
- Antragsstellung zur Bezuschussung, z.B.: KfW-Programm 431
- Prüfen der eingebauten Baustoffe auf Übereinstimmung mit Berechnungen und Vorschriften
- Verwendungsnachweis (online) nach der Sanierung
Energieausweis (seit 01.05.2014 mit Registriernummer des DIBt)
- Beim Ortstermin werden Bauzustand sowie der Teile der Gebäudehülle aufgenommen
- Technische Daten werden eingegeben, Energiebedarf und Wärmeverlust berechnet
- Der bedarfsorientierte Energieausweis wird mit DIBt-Registriernummer erstellt
Bautechnische Untersuchungen
- Bauphysikalische Beurteilung von Bauteilen der Gebäudehülle, wie Fassaden, Dächer, Fenster, Türen sowie spezielle Wärmebrücken (Thermografien mit Wärmebildkamera FLIR E95)
- Luftdichtigkeitsprüfungen (Bloower-Door) in Zusammenarbeit mit Fachfirmen
Qualifikationen:
BAFA-Energieberater für Wohngebäude (IMT), Mai 2006
Energieberater für Nichtwohngebäude (SBAB), Dezember 2007
Energieberater für Baudenkmale (EIPOS/WTA), Juni 2014
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